Förderaufruf im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"

Sport 2

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen neuen Förderaufruf im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ veröffentlicht. Landkreise, Städte und Gemeinden können Zuschüsse für die klimagerechte Sanierung von Sportstätten, Schwimmbädern sowie Jugend- und Kultureinrichtungen erhalten. Interessensbekundungen mit geeigneten Projekten können bis zum 30. September 2022 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht werden.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage sind auch 75 % möglich. Umzusetzen sind die Förderprojekte bis 2027.

Nähere Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden sich unter:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html

11.08.2022